EU Referendum in Großbritannien

Inhalt
 

Die wichtigsten Fragen & Antworten

Nach der Entscheidung Großbritanniens, die EU zu verlassen, möchten wir unseren Patienten versichern, dass sie bei ZAVA auch weiterhin alle Leistungen in gewohnter Qualität und Schnelligkeit erhalten.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das EU-Referendum im Hinblick auf ZAVA.

Hat das Ergebnis der Abstimmung direkte Auswirkungen auf ZAVA?

Nach der Abstimmung geht es für die britische Regierung zunächst darum, den Europäischen Rat formell über das Austrittsgesuch in Kenntnis zu setzen und den Prozess sowie Verhandlungen über den Austritt zu beginnen. Danach haben der austretende Staat und die EU zunächst 2 Jahre Zeit, die Verhandlungen über den Austritt abzuschließen. Diese Frist kann verlängert werden. Von einer Verlängerung dieser ist zum gegenwärtigen Kenntnisstand auszugehen, da solche Verhandlungen komplex und zeitintensiv sind. Experten schätzen diesen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren. Bis zum Abschluss dieser Verhandlungen und dem Ende einer Übergangsfrist bleibt Großbritannien Teil der EU. Für ZAVA bedeutet das, dass wir Sie mindestens für die Zeit von 2 Jahren ab Austrittsgesuch, wahrscheinlich eher 3 bis 5 Jahren wie gewohnt beraten und behandeln können.

Ist mein Rezept weiterhin gültig?

Ja, die Rezepte von ZAVA bleiben weiterhin gültig. Mehr Informationen zur Gültigkeit finden Sie in unserer Übersicht zu ZAVA Rezepten.

Hat die Abstimmung Auswirkungen auf die Leistungen, die ZAVA anbietet?

Innerhalb des europäischen Binnenmarktes besteht ein freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen, einschließlich medizinischer Leistungen. Das ermöglicht ZAVA als Arztpraxis, die Leistungen in anderen europäischen Ländern wie Deutschland und Österreich anzubieten. Bis die Austrittsverhandlungen abgeschlossen und die Übergangsfrist abgelaufen ist, werden wir alle Leistungen wie bisher anbieten. Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihnen auch danach alle Leistungen in vollem Umfang anbieten zu können.

Ist es weiterhin legal, Leistungen von ZAVA in Anspruch zu nehmen?

Ja, die Nutzung unseres Angebots ist weiterhin legal. An der aktuellen rechtlichen Situation wird sich aller Voraussicht bis zum Abschluss der Austrittsverhandlungen und dem Ende der Übergangsfrist nichts ändern.

Was passiert, wenn Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU ist?

Der Ausgang der Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien kann zurzeit noch nicht abgesehen werden. Es gilt als wahrscheinlich, dass die EU mit Großbritannien ein ähnliches Abkommen wie bereits mit anderen Nicht-Mitgliedern wie etwa Norwegen oder Grönland schließt. Das würde bedeuten, dass ZAVA die Leistungen in gewohntem Umfang und Weise Ihnen anbieten kann.

Hat die Abstimmung Auswirkungen auf die Lieferung?

Nein. Alle Lieferbedingungen und Lieferzeiten bleiben von der Abstimmung unberührt.



Gütesiegel & Mitgliedschaften