Sildenafil Preis

Dr. Nadia Schendzielorz

Medizinisch geprüft von

Dr. Nadia Schendzielorz

Letzte Änderung: 09 Jun 2022

Wie gestalten sich die Preise für Viagra® und die Sildenafil-Generika?

Der PDE-5-Hemmer Sildenafil ist der in Viagra® und seinen Generika enthaltene Wirkstoff – und wie alle Potenzmittel rezeptpflichtig. Da das Patent für Viagra® selbst bereits abgelaufen ist, gibt es auf dem Markt einige Nachahmerprodukte von anderen Herstellern, die ebenfalls Sildenafil enthalten. Diese sogenannten Generika sind oftmals deutlich günstiger als das Originalprodukt Viagra® und in unterschiedlichen Dosierungen und Packungsgrößen erhältlich.

Inhalt
Vorderseite einer Packung Sildenafil 100 mg mit 24 Filmtabletten von 1A Pharma
 

Generika mit Sildenafil

Der Hersteller Hexal bietet zum Beispiel den Wirkstoff Sildenafil als SildeHEXAL® in den Dosierungen 25 mg, 50 mg, 75 mg und 100 mg an. Von Sildenafil ratiopharm® sind die Dosierungen 25 mg, 50 mg und 100 mg erhältlich. Die Ärzte von ZAVA verschreiben bei geeigneter Therapie die Standarddosierungen von Sildenafil.

Zur Verfügung stehen neben Viagra® unter anderem:

ab 15.62 €

ab 21.31 €

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Wer setzt in Deutschland den Sildenafil-Preis fest?

Verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen in Deutschland nicht der freien Preisbildung nach Angebot und Nachfrage. Ihr Preis wird gesetzlich reguliert. Hintergrund ist, dass sich eine starke Erhöhung der Medikamentenpreise deutlich in den Beiträgen der Krankenversicherung niederschlagen würde, da die meisten rezeptpflichtigen Arzneien von den Krankenkassen gezahlt werden.

Allerdings fallen auch solche rezeptpflichtigen Arzneimittel, deren Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, unter die Preisbindung. In Deutschland greift der Gesetzgeber „extern“ in die Apotheken-Preisgestaltung ein, damit extreme Krankenkassen-Beitragserhöhungen verhindert werden und die Krankenversicherungsbeiträge somit bezahlbar bleiben.

Wie entsteht der Preis für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sildenafil?

Sildenafil unterliegt innerhalb Deutschlands aktuell der Medikamenten-Preisbindung. Zunächst legt das Pharmaunternehmen den Preis des Arzneimittels für seine Großabnehmer (Pharma-Großhändler) selbst fest. Er ergibt sich unter anderem aus den Kosten für Entwicklung und klinische Studien sowie den Herstellungs- und Vertriebskosten.

Der Pharma-Großhändler verkauft das Medikament weiter an die Apotheken. Dabei darf er auf den Herstellerpreis einen gesetzlich festgelegten Zuschlag berechnen. Laut Arzneimittelpreisverordnung liegt dieser bei maximal 3,15 %. Die Apotheken erheben auf diesen für sie geltenden Einkaufspreis wiederum Zuschläge, die der Endverbraucher zahlt. Auch sie sind gesetzlich reguliert und sind als Honorierung für den logistischen Aufwand und die pharmazeutische Dienstleistung der Apotheken zu verstehen.

Die Arzneimittelpreisverordnung hat damit zur Folge, dass jedes rezeptpflichtige Arzneimittel überall in Deutschland gleich viel kostet.

Welche Folgen hat das aktuelle EuGH-Urteil gegen die Preisbindung auf die Medikamentenpreise?

Im Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente gegen EU-Recht verstößt. Das würde bedeuten, dass für Händler aus dem EU-Ausland, die Medikamente nach Deutschland verschicken, keine Preisbindung mehr gilt und sie ihre Preise selbst festlegen dürfen. Die Begründung für das Urteil ist, dass die Regelung eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs darstelle und somit zum Nachteil für europäische Anbieter außerhalb Deutschlands wirke.

Da sie nicht vor Ort sind, sind persönliche Servicemöglichkeiten, die im freien Markt die Attraktivität für den Kunden steigern, nicht möglich. Sie sind daher auf den Preiswettbewerb stärker angewiesen als Apotheken im Inland.

Durch dieses Urteil sind beim Kauf rezeptpflichtiger Arzneimittel von ausländischen Versandhändlern Preisminderungen für rezeptpflichtige Arzneien wieder möglich. Doch zum einen besteht die Preisbindung für deutsche Unternehmen regulär weiterhin. Zum anderen könnten Angebots-Engpässe für starke Preiserhöhungen ausgenutzt werden, wenn es nur wenige Anbieter für ein bestimmtes Medikament gibt.

Starke Preisminderungen auf rezeptpflichtige Medikamente mit Wirkstoffen wie Sildenafil sind daher vorerst nicht zu erwarten. Ausländische Versandhändler können jedoch zum Beispiel Rabatte und Boni auf die Zuzahlung erlassen. Die Einkaufspreise beim Hersteller müssen jedoch auch von ausländischen Händlern bezahlt werden, aus dem Grund sind ihre Preissenkungen limitiert.

Kann man Sildenafil sicher und preisgünstig im Internet bestellen?

Ausländische Online-Händler wirken durch die Rabattmöglichkeiten nun attraktiver. Es ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Der Online-Anbieter sollte genauestens auf Seriosität geprüft werden, so muss für jedes Potenzmittel ein Rezept vorgelegt werden. Ein Anbieter, der mit rezeptfreier Zusendung von Potenzmitteln wirbt, ist daher wenig seriös und macht sich selbst und seine Kunden strafbar. Zudem handelt es sich bei solchen Produkten oftmals um gefährliche Arzneimittel-Fälschungen.

Einen seriösen Anbieter erkennt man neben der Forderung eines Rezeptes für Sildenafil zum Beispiel am Impressum, bei dem ein verantwortlicher zugelassener Mediziner angegeben sein muss.

Wie verhält sich der Preis von Sildenafil im Vergleich zu anderen Potenzmitteln?

Sildenafil ist der Wirkstoff von Viagra® und seit Ablauf des Patents im Jahr 2013 auch als Generikum erhältlich. Generika enthalten den gleichen Wirkstoff, können jedoch in der genauen Zusammensetzung abweichen und werden oft unter anderem Namen vertrieben.

Der Preis für Sildenafil ist seitdem deutlich gesunken, da der Wirkstoff von anderen Pharmaunternehmen hergestellt werden kann. Da für diese Pharmaunternehmen die Entwicklungskosten wegfallen, können sie das Medikament für einen geringeren Preis verkaufen, als das ursprüngliche Entwicklungsunternehmen.

Sildenafil ist von vielen anderen Herstellern neben Pfizer erhältlich, wie zum Beispiel Ratiopharm und Hexal, und wird bedeutend günstiger als Viagra® von Pfizer angeboten. Für andere Potenzmittel wie Levitra® oder Cialis® wurde der Patentschutz ebenfalls aufgehoben, sodass auch für weitere Medikamente mit ähnlicher Wirkweise bereits kostengünstigere Generika erhältlich sind. Levitra®-Generika und Cialis®-Generika sind aktuell beispielsweise zu geringeren Preisen als Viagra®-Generika verfügbar. Letztendlich sollten jedoch die individuelle Ausgangslage und jeweilige Verträglichkeit der Medikamente über die Auswahl entscheiden.

Können die Kosten für Sildenafil von der Krankenkasse erstattet werden?

Sildenafil wird seit der Gesundheitsreform 2004 als PDE-5-Hemmer gegen Erektionsstörungen zu solchen Arzneimitteln gezählt, bei denen die Erhöhung der Lebensqualität Hauptgrund der Anwendung ist. Die Kosten für Sildenafil werden von der gesetzlichen Krankenkasse daher nicht übernommen. Im Fall von privater Versicherung ist die Kostenübernahme vertragsabhängig. Bei einer “medizinischen Notwendigkeit” müssen die Kosten von der privaten Krankenversicherung getragen werden. Dieser Fall liegt vor, wenn die Erektionsstörung durch körperliche Gebrechen hervorgerufen wurde und eine Heilung durch das Medikament zu erwarten ist.

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Medizinisch geprüft von:
Dr. Nadia Schendzielorz Medizinische Autorin

Dr. Nadia Schendzielorz war von 2016 bis 2020 Apothekerin bei ZAVA und unterstützt das Team nun freiberuflich bei der medizinischen Textprüfung. Sie schloss ihr Studium der Pharmazie an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn ab. Im Anschluss arbeitete sie an ihrer Dissertation an der Universität von Helsinki in Finnland und promovierte erfolgreich im Fachbereich Pharmakologie.

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Letzte Änderung: 09 Jun 2022

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